Sichelschmiede

Werkstatt für Friedensarbeit in der Kyritz-Ruppiner Heide



Pressespiegel

Artikel in Friedensforum 4/07

Im rechtlichen Sinne nicht existent

Am 9. Juli 2003 hat der damalige Verteidigungsminister Struck mit einem Verwaltungsentscheid die Inbetriebnahme eines "Luft-Boden-Schießplatzes" auf dem ehemaligen Bombodrom-Gelände in der Kyritz-Ruppiner Heide angeordnet. Am 31. Juli 2007, über vier Jahre später, hat das Verwaltungsgericht Potsdam diese Verwaltungsentscheidung für aufgehoben. Das Urteil in erster Instanz ist ein wichtiger Etappensieg - nicht mehr und nicht weniger.

Etwa 180 Zuschauerinnen und Zuschauer hatten sich am 31. Juli im Sitzungssaal des Landesverfassungsgerichts eingefunden, wohin der Prozess wegen des großen öffentlichen Interesses verlegt worden war. Es war ein langer Tag, an dem es neben verschiedenen juristischen Formsachen sehr viel um Flughöhen, Routen, Geschwindigkeiten und Lärmpegel ging. Die Beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte neben ihren Anwälten vier VertreterInnen des Verteidigungsministeriums, drei Militärs und einen Lärmgutachter in den Ring geschickt. Sie sahen sich vielen präzisen Fragen der Richterinnen ausgesetzt, mit denen Lücken und Widersprüche im Betriebskonzept und in den vorgelegten Lärmgutachten aufgedeckt wurden. Die KlägerInnen - ein Hotelbetreiber, eine Putenfarm und die Gemeinde Lärz - waren ebenfalls mit ihren Anwälten und einem Lärmgutachter angetreten und trugen überzeugend ihre Argumente vor. Gegen 19 Uhr abends verkündete das Gericht sein Urteil: Der Verwaltungsentscheid zur Inbetriebnahme des Bombodroms wird aufgehoben.

Begründet wurde dieses Urteil damit, dass vor der Entscheidung für die Inbetriebnahme des Bombodroms die Belange der KlägerInnen nicht abgewogen wurden. Juristisch wird unterschieden zwischen unerheblichem Lärm (keine Abwägung nötig), erheblichem Lärm (Abwägung geboten) und unzumutbarem Lärm (rechtswidrig). Mit einem neuen Lärmgutachten hatte das Verteidigungsministerium noch in letzter Minute nachweisen wollen, dass die Lärmbelästigung zumutbar sei. Das Gericht nahm aber gerade dieses Lärmgutachten als Bestätigung, dass der Lärm auf jeden Fall im erheblichen Bereich sei und deshalb eine Abwägung der widerstreitenden Interessen geboten.

Zusätzlich wies das Gericht gleich auf eine ganze Reihe von rechtlichen Fehlern hin. So hatte das Verteidigungsministerium in allen drei Fällen aufgrund der Klagen nachträgliche Abwägungen durchgeführt, deren Ergebnisse aber den Beteiligten nicht formgerecht zur Kenntnis gegeben, so dass sie nicht Bestandteil der angefochtenen Verwaltungsentscheidung wurden. Zugleich wurden diese Veränderungen am ursprünglichen Konzept auch den ursprünglichen AdressatInnen der Verwaltungsentscheidung, den Anliegergemeinden, nicht zur Kenntnis gegeben. "Dies führt dazu, dass die Verwaltungsentscheidung in ihrer durch die Abwägung vom 16. Dezember 2005 veränderten Form überhaupt niemandem gegenüber Wirksamkeit erlangt hat und damit im rechtlichen Sinne nicht existent ist", so das Gericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung.

Die vielen Verfahrensfehler auf Seiten des Verteidigungsministeriums lassen vermuten, dass man dort bisher wenig daran gewöhnt ist, die eigenen Pläne an rechtsstaatlichen Maßstäben zu messen. Es ist erfreulich, dass das Gericht hier so eine klare Sprache spricht. Erfreulich auch, dass die Bundeswehr durch diesen Prozess genötigt ist, Details über ihre Pläne bekannt zu geben, die sie sicher lieber für sich behalten hätte. So verdanken wir diesem Prozess z.B. einige neue Informationen über das Loft-Verfahren, einem Verfahren u.a. zum Abwurf von Atombomben, das die Luftwaffe in Wittstock üben will. Bei aller Freude ist aber auch nicht zu übersehen: Das Gericht hat nicht etwa geurteilt, dass die Inbetriebnahme des Bombodroms unzulässig laut wäre (geschweige denn die Wichtigkeit oder Rechtmäßigkeit des Einübens von Bombenabwürfen in Frage gestellt). Das Urteil besagt lediglich, dass keine Abwägung stattgefunden hat.

Das Verwaltungsgericht ist in diesem Verfahren die erste Instanz. Verteidigungsminister Jung hat beim Oberverwaltungsgericht Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Es ist damit zu rechnen, dass die Sache bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen und noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Neben den jetzt verhandelten drei Verfahren gibt es noch 17 weitere Klagen gegen das Bombodrom; sie liegen auf Eis, bis in den Musterverfahren rechtskräftig entschieden ist. Auch dann ist die Sache nicht unbedingt ausgestanden. Das Verteidigungsministerium könnte jederzeit einen neuen Beschluss zur Inbetriebnahme machen und ihn so begründen, dass er den gesetzlichen Regeln mehr entspricht als der vorherige. Dazu müsste allerdings das Betriebskonzept deutlich präziser werden, als es jetzt ist - was dem Wunsch der Bundeswehr widerspricht, sich möglichst viele Nutzungsmöglichkeiten offen zu halten.

Im Nachklapp zum Urteil hat es allerhand Spekulationen darüber gegeben, ob die Bombodrom-Pläne jetzt vielleicht doch aufgegeben werden sollten. Die Mitteldeutsche Zeitung meldete mit Verweis auf ungenannt bleibende Politiker aus Koalitionskreisen, nach der Sommerpause würde entschieden, die Bombodrom-Pläne aufzugeben. Woher mitten in der Sommerpause diese Gewissheit kommen sollte, blieb geheimnisvoll. Für Aufregung sorgte auch eine Aussage aus dem Bundeswehrverband, der Luft-Boden-Schießplatz Wittstock sei zur Sicherheit der Piloten nicht erforderlich. Mindestens einen Bombodrom-Gegner gibt es mittlerweile auch im Bundeskabinett: Außenminister Steinmeier hat seinen Kollegen Jung für sein Beharren auf den Bombodrom-Plänen kritisiert. Dabei dürften weniger außenpolitische als wahlkampftaktische Gründe eine Rolle spielen: Steinmeier ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Brandenburg/Havel. Aber immerhin: Es ist etwas in Bewegung geraten.

Nach Einschätzung des Bündnisses "No War - No G8" wird aber die Bundesregierung das Bombodrom so schnell nicht aufgeben. "Dieser Platz wäre für die Bundesrepublik ein wichtiger Beitrag, um ihre Vormachtsstellung in der NATO sichern, gleichzeitig käme sie ihrem Bestreben nach einer eigenständigen EU-Armee einen Schritt näher. Die Bundeswehr wird zunehmend zur Angriffsarmee, was in ihrem Jargon Auslandseinsätze, Friedensmissionen, Krisenbewältigung heißt. Schon jetzt ist sie an vielen Kriegshandlungen im Ausland beteiligt", heißt es in einem Papier des Bündnisses zur Einschätzung des Urteils. Der Tagesspiegel vom 14.02 2007 zitiert Verteidigungsminister Jung mit der Aussage: "Die Nutzbarkeit des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock ist gerade in der langfristigen Ausrichtung der Bundeswehr von so hohem Wert, dass die Aufgabe entsprechender Pläne ohne zwingende Gründe unverantwortlich wäre."

Diese zwingenden Gründe zu liefern, ist weiterhin Aufgabe der Friedens - und antimilitaristischen Bewegung. Auffallend ist derzeit, dass niemand mehr so richtig die politische Verantwortung für das Bombodrom tragen will. Als der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags im Mai vor Ort war, um sich ein Bild von der Lage zu machen, äußerte sich ein Sprecher dahingehend, dass ja die eigentliche Entscheidung wohl vor Gericht fallen müsse. Verteidigungsminister Jung begründet seinen Antrag auf Zulassung der Berufung damit, er habe einen Auftrag des Parlaments. Bundesregierung und Bundestag hätten vor seiner Amtszeit entschieden, dass beim Training von Bombenabwürfen im eigenen Land ein regionaler Ausgleich zwischen den Übungsplätzen Siegenburg im Süden, Nordhorn im Norden und Wittstock im Osten hergestellt werden müsse. (Welt online, 24. August 2007.) Was das Parlament angeht, so könnte schon bald die Stunde der Wahrheit kommen: Wenn der Petitionsausschuss wie geplant nach der Sommerpause eine Empfehlung zu den Petitionen gegen das Bombodrom abgeben sollte, dann wären bald alle Bundestagsabgeordneten gefragt, in der Abstimmung über die Petition ihre politische Verantwortung wahrzunehmen.

Ulrike Laubenthal, Sichelschmiede