Sichelschmiede

Werkstatt für Friedensarbeit in der Kyritz-Ruppiner Heide



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Rechtliche Informationen zu Aktionen

Das Bombodromgelände ist Militärisches Sperrgebiet. Das Betreten kann  - wenn man entdeckt wird und die Personalien festgestellt werden - als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Gängige Praxis ist es, dass beim "ersten Mal" durch die Bundeswehr eine Verwarnung ausgesprochen wird, ohne dass es etwas kostet. Auch eine kostenpflichtige Verwarnung ist möglich (Erfahrungswert, ohne Gewähr: 35 Euro). Wer sie bezahlt, kann für die gleiche Sache keine weitere Strafe mehr bekommen. Wer mehrfach "erwischt" wird oder wer das verlangte Geld nicht bezahlt, kann ein Bußgeldverfahren bekommen. Dabei wird zunächst eine Anhörung verschickt, zu der man sich äußern kann oder nicht. Dann kommt ein Bußgeldbescheid (Erfahrungswert, ohne Gewähr: rund 140 Euro). Hiergegen kann Widerspruch eingelegt werden; dann kommt es zu einer Verhandlung am Amtsgericht Neuruppin. In der Vergangenheit sind einige dieser Verfahren eingestellt worden, z.B. weil nachgewiesen werden konnte, dass nur einige wenige belangt werden sollten, während hunderte auf dem Platz waren. 

Mehr Infos und Tipps zu Bußgeldverfahren findet ihr hier.

Gelegentlich wird auch behauptet, das Betreten des Bombodrom-Geländes sei Hausfriedensbruch. Das wäre dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Hausfriedensbruch kann aber nur begehen, wer in ein befriedetes Gelände eindringt. Die Schilder rund um den Truppenübungsplatz sind keine Befriedung. Dazu bräuchte es ein physisches Hindernis, z.B. einen Zaun. Ein Wall und Schranken auf den Wegen würden als Befriedung ausreichen, aber nur denn das gesamte Gelände damit umgeben wäre. In unserem Fall - wie auf den meisten Truppenübungsplätzen - sind nur die Wege durch Schranken oder Wälle blockiert. Das Betreten des Bombodroms ist also kein Hausfriedensbruch. Diese Rechtsauffassung wurde im April 2007 bestätigt, als die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Neuruppin ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch einstellte mit der Begründung, das Gelände sei nciht befriedet. 

Fundstück: "Bundeswehrliegenschaften sind keine Abenteuerspielplätze" - Einschreiten gegen Personen, die sich unbefugt in Militärischen Bereichen oder Sicherheitsbereichen aufhalten. Aufsatz mit juristischen Informationen zu Aufgaben und Befugnissen der Feldjäger, Quelle: Johannes Heinen, Truppenpraxis/Wehrausbildung 1997

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen auf Bundeswehrliegenschaften